Hilfe zum Spielplan
1. Die Late Night Vorstellungen
2.
Die Matinee Vorstellung
3.
Die Filmlänge
4.
Spielpläne via e-mail nach Hause
5.
Welcher Film in welchem Kino?
6.
Der dauernde Ärger mit der Altersfreigabe (FSK)
1. Die Late Night Vorstellungen
Die Late Night Vorstellungen finden in der Nacht von Samstag auf Sonntag statt.
2. Die Matinee-Vorstellung
Die Matinee-Vorstellung finden immer Sonntags vor 12.00 Uhr Mittags statt
3. Die Filmlänge
Die Minutenangaben beziehen sich auf die Filmlänge, nicht auf die gesamte Vorstellung.
4. Spielpläne via e-mail nach Hause
Seit Anfang Juli 1998 können Sie sich Ihren Spielplan regelmäßig schicken lassen. Wir haben einen speziellen e-mail-Service eingerichtet. Sie müssen sich nur eintragen. Fortan bekommen Sie dann -solange Sie das wünschen- Ihren KINOPOLIS-Spielplan automatisch jede Woche kostenlos zugesandt.

Und keine Bange: mit Ihrem Eintrag verpflichten Sie sich zu gar nichts. Auch eine Waschmaschine müssen Sie nicht kaufen. Natürlich geben wir Ihre e-mail-Adresse nicht weiter!

5. Welcher Film in welchem Kino
Können wir nie verbindlich angeben. Diese Angaben fehlen, weil wir manchmal kurzfristig Filme in ein anderes (größeres/"kleineres") Kino tauschen.

Es passiert zum Beispiel, dass wir einen Film, den wir ursprünglich für ein 300-Platz-Haus disponiert haben, wegen des unerwartet höheren Zuschauerandrangs in ein 500-Platz-Haus tauschen (und damit umgekehrt natürlich von 500 auf 300 Plätze tauschen). Die Angaben im InterNet oder auf unserem Programmflyer stimmen dann nicht mehr.

Weil aber die Größe eines Kinos durchaus ein besonderes Verkaufsargument sein kann, könnten Sie uns nach einem kurzfristigen Tausch unlauteren Wettbewerb vorwerfen. Außerdem wären Sie -unlauter hin, Wettbewerb her- enttäuscht, ggf. in ein kleineres Haus als erwartet gehen zu müssen.

Das gilt übrigens auch bei Platzreservierung (siehe FAQ 1). Da reservieren Sie z.B. Ihren Platz in Kino 3, sitzen aber hinterher in Kino 8. In solchen Fällen achten wir aber darauf, dass Ihre "relative Leinwandentfernung" (*hübscherBegriff*) stets einigermaßen gleichbleibt.

Aber: Die empörten Reaktionen einiger Gäste an der Kinokasse, man werde "in irgendeine kleine Schachtel abgeschoben", können wir nicht nachvollziehen. Auch unsere sogenannten "kleinen" Kinos verfügen über den hohen technischen KINOPOLIS-Standard. Wir würden gerne mal zu denjenigen nach Hause eingeladen werden, die immer behaupten, "da ist ja mein Fernseher zu Hause größer und meine Stereo-Anlage besser"!...

6. Der dauernde Ärger mit der Altersfreigabe (FSK)
"Ich will aber in den Film rein!!!!!!!!!!"

Manchmal können wir es nicht verhindern: Traurige Gesichter, oder sogar Tränen, im Foyer! Papa wollte mit seinem 11järigen Filius in den neuesten Actionkracher. Zu Hause guckt der Kleine sowas regelmäßig "und geschadet", weiß Papa, "hat es ihm auch nicht!"

Darauf können wir leider keine Rücksicht nehmen. Wir haben uns strikt an die Altersfreigaben der FSK zu halten, der F(reiwilligen) S(elbst) K(ontrolle) der Filmwirtschaft.

In diesem Gremium, das in Wiesbaden-Erbenheim zu Hause ist, sitzen Vertreter (ehrenamtlich tätige Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen, Filmhistoriker u.ä.m) dessen, was als "gesellschaftlich relevante Gruppe" bezeichnet wird. Also Kirchenverbände (evangelisch, katholisch, jüdisch), Jugendbehörden, Film--, bzw. Kinoverbände, also Gruppierungen, die nach Papas Ansicht "überhaupt keine Ahnung haben, was für meinen Sohn gut ist".

Diesen häufig gehörten Vorwurf möchten wir nicht kommentieren. Wir müssen uns an die Richtlinien der FSK halten --und zwar ohne Ausnahme. Und wenn der Filius erst morgen das "zugelassene Alter" erreicht, dann darf er auch erst morgen in ActionErotikAchterbahnBallerei.

So lautet das Gesetz. Verstoßen wir dagegen, kann man uns im schlimmsten Fall das Kino schließen, auf jeden Fall aber zu dicken Geldstrafen verdonnern.
Damit ist weder Papa noch uns geholfen.

Die bundesdeutsche FSK vergibt folgende Freigaben:

  • "o.A." - "ohne Alter", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben
  • "ab 6 Jahre"
  • "ab 12 Jahre" (auch freigegeben für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten*)
  • "ab 16 Jahre"
  • "ab 18 Jahre"
Jetzt kann es sein, dass ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 23:00 Uhr läuft. Dann müssen 12jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Hier greift das Jugendschutzgesetz, das überall bei uns aushängt. Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein. Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen KINOPOLIS ggf. eine Enttäuschung bereiten muss. Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.

*Es handelt sich hierbei um ein so genanntes "Elternprivileg", das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des überarbeiteten Jugendschutzgesetztes in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren dürfen demnach mit einer "personensorgeberechtigten" Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.
Alle Angaben ohne Gewähr